Anmeldung zu den Technikerschulen

Gemäß der Fachschulordnung sind für die Aufnahme in die Technikerschulen nachzuweisen:

 

Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung und der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (IHK oder HWK)

  • im Berufsfeld Metall- oder Fahrzeugtechnik bzw. als Mechatroniker für die Aufnahme in die Fachrichtung Fahrzeugtechnik und Elektromobilität
  • im Berufsfeld Elektrotechnik bzw. als Mechatroniker für die Aufnahme in die Fachrichtung Elektrotechnik
  • und eine einschlägige berufliche Tätigkeit in der gewählten Fachrichtung nach der Berufsausbildung von mindestens einem Jahr.

Alternativ zur abgeschlossenen Berufsausbildung können auch Interessenten mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens fünf Jahren zugelassen werden. 

Bitte übersenden Sie die Anmeldung mit den geforderten Nachweisen bis Mitte Mai vor Schulbeginn an die Jakob-Preh-Schule. Sollten noch Kapazitäten frei sein, so werden auch noch später eingehende Bewerbungen angenommen.

Die notwendigen Nachweise sind im Original oder als beglaubigte Abschriften vorzulegen.

Gleichzeitig mit der Anmeldung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis) vorzulegen.