Anmeldung zu den Technikerschulen
Notwendige Nachweise für die Aufnahme in die Technikerschulen
Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung und der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (IHK oder HWK)
- im Berufsfeld Metall- oder Fahrzeugtechnik bzw. als Mechatroniker für die Aufnahme in die Fachrichtung Fahrzeugtechnik und Elektromobilität
- im Berufsfeld Elektrotechnik bzw. als Mechatroniker für die Aufnahme in die Fachrichtung Elektrotechnik
sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit in der gewählten Fachrichtung nach der Berufsausbildung von mindestens einem Jahr.
Alternativ zur abgeschlossenen Berufsausbildung können auch Interessenten mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens fünf Jahren zugelassen werden.
Neue Aufnahmeregelung seit Schuljahr 2025/26
Sie müssen nicht mehr schon vor der Aufnahme in die Fachschule zwingend ein volles Jahr Berufserfahrung nachweisen. Die fehlenden Zeiten können Sie während der Weiterbildung einbringen. Der Nachweis über die 1-jährige Berufstätigkeit muss vor Zulassung zur Abschlussprüfung erbracht worden sein.
Sie müssen bereits bei der Anmeldung zum Schulbesuch schriftlich mitteilen, dass Sie die fehlende Berufserfahrung, unter Angabe der gewählten Variante, einbringen werden.
Variante 1: Ableisten ohne Unterbrechung der Fachschulzeit
Sie können bis zu 12 Wochen der benötigten Berufserfahrung während der gesamten Schulzeit einbringen.
Variante 2: Ableisten mit Unterbrechung der Fachschulzeit
Unterbrechung nach dem ersten Schuljahr: Sie können die Weiterbildung nach dem ersten Jahr unterbrechen, um die Berufserfahrung zu sammeln und danach in der Abschlussklasse fortfahren.
Unterbrechung nach dem zweiten Schuljahr: Sie können die Schule nach dem zweiten Jahr unterbrechen, um die Berufserfahrung zu erlangen und dann an der Abschlussprüfung teilnehmen.
Zur weiterführenden Beratung nehmen Sie bitte mit unserem Fachschulkoordinator OStR Markus Weiglein Kontakt auf (markus.weiglein@bsnes.de).
Falls Sie eine Förderung (z. B. Aufstiegs-BAföG) beantragen wollen, so erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Stelle über die Förderfähigkeit bei den genannten Varianten.
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung zum Fachschulbesuch erfolgt über ein Online-Verfahren. Bitte beachten Sie dazu nachfolgende Hinweise:
- Bitte halten Sie vor der Dateneingabe alle zur Anmeldung notwendigen Informationen bereit: Persönliche Angaben (Adresse, Telefon, Mail), Angaben zu Vorgängerschulen (besuchte Schulen, Abschlüsse..), Angaben zum Berufsabschluss und zur Berufserfahrung.
- Während des Anmeldeprozesses ist ein Zwischenspeichern nicht möglich, sodass bei Abbruch des Vorgangs der Anmeldevorgang neu begonnen werden muss.
- Nach Abschluss der Anmeldung drucken Sie bitte die dort genannten Unterlagen aus. Diese dienen als Nachweis für die Anmeldung uns sind am ersten Schultag bzw. bei persönlicher Anmeldung in der Schule vorzulegen.
Zusätzlich zur Online-Anmeldung ist die Vorlage verschiedener Nachweise in Papierform im Original oder als beglaubigte erforderlich. Dies sind:
- der Nachweis über die schulische Vorbildung,
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule,
- das Prüfungszeugnis von IHK* oder HWK,
- der Nachweis über eine i.d.R. mind. 1-jährige berufliche Tätigkeit nach der Erstausbildung (Arbeitgeberbescheinigung, Arbeitszeugnis o.ä.) und
- ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis
* Prüflinge der IHK Würzburg-Schweinfurt ab Prüfungsjahrgang Sommer 2024 haben ihr Prüfungszeugnis nur als pdf-Datei erhalten. Diese Datei enthält einen Code, mit dem wir die Echtheit prüfen können. Bitte übersenden Sie uns deshalb Ihre Original-pdf-Datei!
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Schule auf (verwaltung@bsnes.de) und/oder kommen Sie persönlich vorbei. Erst nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen können wir Ihnen eine Auskunft dazu geben, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie daher, dass mit der Online-Anmeldung noch kein Anspruch auf Aufnahme in die Fachschule bzw. gewünschte Fachrichtung begründet wird.
Ihre Anmeldung legen Sie uns bitte bis Mitte Mai vor dem Schulbeginn vor. Sollten noch Kapazitäten frei sein, so werden auch noch später eingehende Bewerbungen angenommen.
Hier geht es zur Anmeldung zur Staatlichen Fachschule für Elektrotechnik
Hier geht es zur Anmeldung zur Staatlichen Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität
