
Informationen zum Wohnen vor Ort
Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie künftig die Jakob-Preh-Schule in Bad Neustadt a.d.Saale besuchen und eine weite Anreise haben, stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie während der Blockphasen in Bad Neustadt a.d.Saale wohnen wollen. Wir informieren Sie nachfolgend, wie die auswärtige Unterbringung bei uns geregelt ist.
1. Dürfen Sie die auswärtige Unterbringung in Anspruch nehmen?
Anspruch auf auswärtige Unterbringung während des Blockunterrichtes haben It. § 8 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes nur Schüler, die beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel
- am Schultag mehr als 12 Stunden von ihrer Wohnung abwesend sind oder
- wenn der Hin- und Rückweg zwischen Wohnung und Berufsschule insgesamt mehr als drei Stunden beträgt.
2. Wollen Sie die auswärtige Unterbringung in Anspruch nehmen?
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, ob Sie die auswärtige Unterbringung auch tatsächlich in Anspruch nehmen wollen, zunächst einige allgemeine Informationen zum Schulbetrieb:
- Die Unterrichtszeit an der Jakob-Preh-Schule beginnt um 07:55 Uhr und dauert während der Blockphasen üblicherweise bis 15:10 Uhr, manchmal eventuell bis 15:55 Uhr.
- Die Blockphasen umfassen in der Regel zwei Wochen, in Ausnahmefällen auch eine oder drei Wochen. Die Blockbeschulungspläne mit den Unterrichtstagen Ihrer Klasse finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik Blockpläne/Schultage.
- Wer mit dem Pkw zur Schule fährt, findet an der Jakob-Preh-Schule in der Regel genügend Parkplätze vor.
- Wer mit dem Zug oder Bus anreist, erreicht die Jakob-Preh-Schule in ca. 5 Minuten zu Fuß vom Bahnhof aus.
- Für alle Schüler mit Wohnort und Ausbildungsplatz in Bayern gilt: Fahrtkosten, die jährlich 320 € pro Schüler bzw. 490 € pro Familie übersteigen, werden von den jeweiligen Stadt- bzw. Landkreisverwaltungen übernommen. Erhält eine Familie für drei oder mehr Kinder Kindergeld, so werden alle Fahrtkosten erstattet.
- Für Schüler mit Wohnort außerhalb Bayerns gelten die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer des Wohnortes.
3. Wichtiges zur Unterbringung
Seit dem Schuljahr 2025/26 steht den Schülerinnen und Schülern der Jakob-Preh-Schule ein neues Wohnheim zur Verfügung. Das Schülerwohnheim liegt weniger als 100 m von unserer Schule entfernt, die belebte Altstadt ist zu Fuß leicht erreichbar.
Diese nach aktuellen Erkenntnissen konzipierte und sehr modern ausgestattete Unterkunft wird für alle Auszubildenden vorgehalten, die zur Unterbringung berechtigt sind. Darüber hinaus steht es auch Schülern der Fachschulen und der Meisterschule offen.
- Moderne Doppelzimmer mit eigenem Drei-Raum-Badezimmer
- Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen/Lunchpaket, Abendessen)
- Gemeinschaftsräume (Aufenthalts-, Freizeiträume, Teeküchen..)
- Freizeitangebote
- Sozialpädagogische Betreuung
Nach erfolgter Anmeldung zum Berufsschulunterricht wird von unserer Verwaltung ermittelt, welche Schülerinnen und Schüler die Anspruchsvoraussetzungen für die Unterbringung erfüllen. Diese Schüler werden dann von der Schule informiert.
Wichtiger Hinweis: Benötigen bayerische Schülerinnen und Schüler eine Unterkunft, so ist die Unterbringung ausschließlich in unserem Wohnheim möglich. Nur in diesem Fall werden die entstehenden Kosten vom Freistaat Bayern getragen (abzüglich einer Eigenbeteiligung). Außerbayerische Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich Selbstzahler, erhalten aber u. U. eine (teilweise) Rückvergütung von ihrem Bundesland, wenn sie in diesem - von der Schule empfohlenen - Wohnheim übernachten. Bitte beachten Sie die Regularien im eigenen Bundesland!
Für die Heimunterbringung melden Sie sich bitte baldmöglichst an, spätestens zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien! Die Anmeldeformulare reichen Sie bei der Schule ein. Es stehen in der Regel ausreichend Heimplätze zur Verfügung. Eine Bestätigung über die Aufnahme erhalten Sie von unserer Landkreisverwaltung. Falls in Ausnahmefällen die Kapazitäten ausgelastet sein sollten, erfolgt die Vermittlung in private Unterkünfte.
- Antrag auf Unterbringung im Schülerwohnheim
- Hausordnung des Schülerwohnheims (Stand 08.09.25)
- Datenschutzhinweise zur Heimunterbringung
- Kostenübernahmeerklärung durch Dritte
- Erklärung zum Haftungsausschluss bei Wochenend-Übernachtung









