Das Schuljahr und die Anmeldung

Das Schuljahr der Berufsschule richtet sich nach der bayerischen Ferienordnung. Die Schule hat zudem die Möglichkeit, einzelne Schultage als bewegliche Ferientage zu erklären. 

Rechtzeitig vor jedem neuen Schuljahr werden die Block-/Zeitpläne für die einzelnen Berufsgruppen erstellt und veröffentlicht.

Neu eintretende Schüler werden schriftlich (in der Regel über die Ausbildungsbetriebe) informiert bzw. können die Unterrichtszeiten für die einzelnen Berufe unserer Website (siehe Downloads im Footer) entnehmen.

Die Anmeldung der neu einzuschulenden Auszubildenden ist im Vorfeld zwingend erforderlich! Dies kann durch den volljährigen Schüler selbst, durch seinen Erziehungsberechtigten oder durch den Ausbildungsbetrieb erfolgen.