Informationen zum Wohnen vor Ort

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,

wenn Sie künftig die Jakob-Preh-Schule in Bad Neustadt a.d.Saale besuchen und eine weite Anreise haben, stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie während der Blockphasen in Bad Neustadt a.d.Saale (oder Umgebung) wohnen wollen. Wir informieren Sie nachfolgend, wie die auswärtige Unterbringung bei uns geregelt ist.

1. Dürfen Sie die auswärtige Unterbringung in Anspruch nehmen?

Anspruch auf auswärtige Unterbringung während des Blockunterrichtes haben It. § 8 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes nur Schüler, die beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel

  • am Schultag mehr als 12 Stunden von ihrer Wohnung abwesend sind oder
  • wenn der Hin- und Rückweg zwischen Wohnung und Berufsschule insgesamt mehr als drei Stunden beträgt.

Bitte prüfen Sie anhand dieser Kriterien, ob Sie zur Heimunterbringung berechtigt sind. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind und die Unterbringung wahrnehmen wollen, senden Sie die unterschriebene Erklärung zur auswärtigen Unterbringung bitte umgehend an die Jakob-Preh-Schule zurück, damit die Verantwortlichen des Landratsamtes Rhön-Grabfeld rechtzeitig planen und einen Platz für Sie reservieren können.

2. Wollen Sie die auswärtige Unterbringung in Anspruch nehmen?

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, ob Sie die auswärtige Unterbringung auch tatsächlich in Anspruch nehmen wollen, zunächst einige allgemeine Informationen zum Schulbetrieb:

  • Die Unterrichtszeit an der Jakob-Preh-Schule beginnt um 07:55 Uhr und dauert während der Blockphasen üblicherweise bis 15:10 Uhr, manchmal eventuell bis 15:55 Uhr.
  • Die Blockphasen umfassen in der Regel zwei Wochen, in Ausnahmefällen auch eine oder drei Wochen. Die Blockbeschulungspläne mit den Unterrichtstagen Ihrer Klasse finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Blockpläne/Schultage.
  • Wer mit dem Pkw zur Schule fährt, findet an der Jakob-Preh-Schule in der Regel genügend Parkplätze vor.
  • Wer mit dem Zug oder Bus anreist, erreicht die Jakob-Preh-Schule in ca. 5 Minuten zu Fuß vom Bahnhof aus.
  • Für alle Schüler mit Wohnort und Ausbildungsplatz in Bayern gilt: Fahrtkosten, die jährlich 490 € pro Familie übersteigen, werden von den jeweiligen Stadt- bzw. Landkreisverwaltungen übernommen. Erhält eine Familie für drei oder mehr Kinder Kindergeld, so werden alle Fahrtkosten erstattet.
  • Für Schüler mit Wohnort außerhalb Bayerns gelten die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer des Wohnortes.

 

 3. Wichtiges zur Unterbringung:  

  • Sie wohnen üblicherweise in Ferienwohnungen, Pensionen oder anderen angemieteten Unterkünften in oder in der Umgebung von Bad Neustadt.
  • Die Unterbringung kann grundsätzlich nur für das ganze Schuljahr und nicht exklusiv für einzelne Blockphasen in Anspruch genommen werden.
  • Wer eine Unterbringung wünscht, muss die Hausordnung für auswärtige Unterbringung anerkennen und unterschreiben.
  • Verstöße gegen die Hausordnung können den Ausschluss von der Unterbringung im Be-herbergungsbetrieb zur Folge haben. Der Ausbildungsbetrieb sowie ggf. die Erziehungs-berechtigten werden hierüber in Kenntnis gesetzt.
  • Nimmt ein Schüler eine andere als die von der Schule angebotene Unterkunft in Anspruch, so werden keine Kosten erstattet.
  • Wichtig: Im Krankheitsfall, bei Beurlaubung, oder bei behördlich angeordneter Quarantäne ist nicht nur die Schule, sondern auch der Vertragspartner, bei dem man wohnt, umgehend zu informieren.
  • Sollte die bereitgestellte Übernachtungsmöglichkeit entgegen der bindenden Erklärung während des Schuljahres ohne zwingenden Grund nicht in Anspruch genommen werden oder wegen Verstoßes gegen die Hausordnung ein Ausschluss von der Unterbringung im Beherbergungsbetrieb erfolgt sein, so sind dem Vermieter/dem Landkreis etwaige Kosten (ggf. Stornogebühren) zu erstatten, da der Kostenersatzanspruch dann entfällt.
  • Die aktuell geltenden Corona-Regeln sind auch während des Aufenthalts in den Unterkünften zwingend einzuhalten.
  • Berufsschüler mit Ausbildungsplatz in Bayern: Sie müssen die Kosten, die für die Unterkunft während der Blockphasen an unserer Schule anfallen, nicht selbst tragen. Die Kosten werden direkt zwischen der jeweiligen Unterkunft und dem Landkreis Rhön-Grabfeld verrechnet. Darüber hinaus wird ein Verpflegungszuschuss gewährt. Bei Unterkünften mit Frühstück sind dies pro Tag 2,50 €, bei Unterkünften ohne Frühstück sind dies pro Tag 4,40 €.
  • Berufsschüler mit Ausbildungsplatz außerhalb Bayerns: Grundsätzlich müssen außerbayerische Schüler die anfallenden Kosten zunächst selbst tragen, können aber nachträglich je nach Bundesland evtl. Zuschüsse erhalten. Allerdings weichen die Regelungen in den einzelnen Bundesländern stark voneinander ab. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Bundesland bei den zuständigen Stellen nach eventuellen Fördermöglichkeiten. Pro Belegungstag werden dem Nutzer derzeit 25,00 € (mit Frühstück) bzw. 22,90 € (ohne Frühstück) berechnet. Diese Kosten werden von den Auszubildenden jeweils zu Beginn einer jeden Blockphase im Wohnheim selbst beglichen. Schüler, deren Ausbildungsbetriebe die Wohnheimkosten übernehmen, legen der Unterkunft bei der Anreise eine schriftliche Bestätigung durch den Betrieb vor.

 

4. Ansprechpartner:

Die Verwaltung der Schule sowie Frau Silke Nees vom Landratsamt Rhön-Grabfeld stehen für weitere Auskünfte gerne bereit.

Ansprechpartnerin für die Verteilung auf die Wohnheime und sonstige Fragen zu den Unterkünften:

Frau Silke Nees, Landratsamt Rhön-Grabfeld
Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Tel. 09771 94-218

Telefonische Erreichbarkeit: Montag und Donnerstag: 11:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 16:00 Uhr, Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr

Anfragen bitte vorzugsweise per E-Mail an: silke.nees@rhoen-grabfeld.de

Die vorstehenden Informationen finden Sie auch als pdf unter Infoblätter.

Weitere Informationen rund um die Anreise und den Aufenthalt in Bad Neustadt finden Sie hier.